Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, so sind Sie nach der Energieeinsparverordnung verpflichtet, dem zukünftigen Mieter oder Käufer den Energieausweis für das Gebäude vorzulegen. Bei Verstößen drohen Ihnen Bußgelder bis zu € 15.000,--.
Unser Service:
Durch Kooperation von Schradick Immobilien in Wolfsburg mit Ausstellern von Energieausweisen wie Architekten, Ingenieuren etc. ist es uns möglich, Ihnen in einer kurzen Bearbeitungszeit einen Energieausweis zu liefern.
Tipp: Beauftragen Sie uns mit einem Makleralleinauftrag zum Verkauf Ihrer Immobilie, so schenken wir Ihnen den Energiebedarfsausweis im Wert von bis zu € 300,00.
Energieausweise für bestehende Immobilien werden aufgrund des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt.
Der Energieverbrauchskennwert für den Energieverbrauchsausweis wird aus realen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre errechnet und hängt damit stark vom Nutzerverhalten ab.
Der für den Energiebedarfsausweis maßgebliche Endenergiebedarf ergibt sich aus einer theoretischen Berechnung für das Gebäude anhand einer technischen Analyse von Gebäudedaten wie z.B. Raumhöhen, Isolierung bzw. Dämmung des Dachs und der Außenwände.
Energieausweise müssen für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden.
Ausnahmen bestehen für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
Für bestehende Wohngebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten, können Energieausweise wahlweise auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden.
Wir sind Ihr Immobilienmakler der Region, wenn Sie eine Immobilie in Wolfsburg – Braunschweig – Gifhorn – Helmstedt erfolgreich verkaufen möchten und einen Makler suchen, auf den Sie sich vertrauensvoll verlassen können.